Ihre Partner im Eingliederungsprozess

Im Bereich der Wiedereingliederung sind verschiedene Organisationen und Institutionen als Partner aktiv.

Nebst der Invalidenversicherung (IV) und der Unfall- oder Krankentaggeldversicherung sind die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Sozialdienste, Ärztinnen und Ärzte, die Pensionskassen und diverse private Eingliederungsorganisationen hilfreiche Ansprechpartner bei Fragen der beruflichen Eingliederung.

Auf Initiative des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes wurde eine Übersicht mit den wichtigsten Partnern und deren Aufgaben und Rollen erstellt:

Grafik Partner berufliche Eingliederung

Ein Gespräch mit dem Einverständnis des MA zwischen Arbeitgebenden und der behandelnden medizinischen Fachperson (Ärztin/Arzt, Psycholog/in, Psychotherapeut/in etc.) kann einen Integrationsverlauf positiv beeinflussen. Je besser die medizinischen Fachpersonen über die Anforderungen am Arbeitsplatz Bescheid wissen, desto leichter fällt es ihnen, die Belastbarkeit ihrer Klientin zu beurteilen und damit die Wiedereingliederung zu unterstützen. Das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil REP kann Sie bei diesem Dialog unterstützen.

Die Organe der Sozialhilfe bieten bei der beruflichen Eingliederung finanzielle Anreize und persönliche Beratung.
Sie arbeiten zu diesem Zweck mit den regionalen und kantonalen Stellen wie IV und RAV zusammen.

Neue Mitarbeitende sind ab Beginn des Anstellungsverhältnisses in der Unfallversicherung aufgenommen.
Bei einer Einstellung ist die gesundheitliche Eignung für die zu besetzende Stelle zu prüfen. Bestehen bei der neuen Mitarbeiterin/beim Mitarbeiter noch Folgen eines früheren Unfalles oder einer Berufskrankheit, bleibt der zuständige Unfallversicherer verantwortlich. Auch kann der Unfallversicherer eine Meldung bei der IV vornehmen, von Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter eine Anmeldung bei der IV-Stelle verlangen und bei Bedarf ein Case Management einsetzen.

Neue Mitarbeitende sind ab Beginn des Anstellungsverhältnisses in der Krankentaggeldversicherung aufgenommen. Bei erneuter Krankheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit vorheriger IV-Rente übernimmt die IV eine Entschädigungspauschale für eine allfällige Beitragserhöhung.
Auch kann der Krankentaggeldversicherer eine Meldung bei der IV vornehmen, von den betreffenden Mitarbeitenden eine Anmeldung bei der IV-Stelle verlangen und bei Bedarf ein Case Management einsetzen.

Die für den Wohnkanton der oder des Mitarbeitenden zuständige IV-Stelle bietet Ihnen während des Eingliederungsprozesses Beratung, unterstützende Massnahmen und individuelle Lösungen an, auch in Zusammenarbeit mit anderen Partnern. Eine Eingliederungsfachperson der IV-Stelle begleitet Sie und den Betroffenen. Nach einer IV-Anmeldung bietet Ihnen die IV-Stelle je nachdem weitere Leistungen an.

Der BVG-Versicherer bzw. die Pensionskasse gewährt oft bereits nach drei Monaten Arbeitsunfähigkeit eine Prämienbefreiung für betroffene Mitarbeitende. Melden Sie der Pensionskasse frühzeitig, wenn sich eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit abzeichnet. Einige Pensionskassen bzw. BVG-Versicherer bieten ebenfalls Unterstützung zum Arbeitsplatzerhalt an bzw. setzen bei Bedarf ein Case Management ein.

Externe Dienstleister oder Fachstellen (bspw. Job Coaches, Case Manager) üben für Arbeitgebende oftmals eine vermittelnde und übersetzende Funktion aus. Ihr Einsatz wirkt sich somit positiv auf den Berufseinstieg neuer Mitarbeitender aus.
Sind Fachstellen und/oder externe Dienstleister in die berufliche Eingliederung involviert, ist es wichtig, sie über die für sie notwendigen Informationen zum Arbeitsplatz und Unternehmen zu informieren. Je besser die Fachstellen über die Arbeitsplatzanforderungen Bescheid wissen, desto besser können sie die Einsatzfähigkeit der einzugliedernden Person einschätzen und dadurch im gesamten Prozess besser unterstützen.

Das RAV bietet Arbeitgebenden bei der Anstellung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Hilfestellungen und Unterstützung. Arbeitgebende können ihre Vakanzen in Unternehmen beim RAV melden.

Der Verein Compasso hat sich zum Ziel gesetzt, die berufliche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt aktiv zu fördern und den Arbeitgebenden alle notwendigen Informationen, Instrumente und Kontaktstellen zur Verfügung zu stellen. Als Vernetzungsplattform hat Compasso zudem den Anspruch, die aus Arbeitgebersicht relevanten Partner für eine berufliche Wiedereingliederung zusammenzuführen und partnerschaftlich neue Lösungen zu entwickeln. Unter beruflicher Wiedereingliederung versteht Compasso die Neuanstellung bzw. Beschäftigung von gesundheitlich beeinträchtigten Personen in den 1. Arbeitsmarkt, die zuvor ohne Anstellung waren.

 

Begrifflichkeiten

Der Arbeitsversuch bietet Arbeitgebenden die Möglichkeit, sich ohne Risiko für die Eingliederung von Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung einzusetzen.

Für Versicherte, die im Rahmen der Arbeitsvermittlung einen Arbeitsplatz gefunden haben, kann dem Arbeitgebenden während der erforderlichen Anlern– oder Einarbeitungszeit ein Einarbeitungszuschuss ausgerichtet werden. Damit wird die eingeschränkte Leistungsfähigkeit während der Einarbeitungszeit kompensiert. Der Zuschuss wird längstens 180 Tage bezahlt.

Benötigen Sie im Rahmen des Anstellungsverhältnisses Unterstützung bei der Einarbeitung, ist es zu empfehlen, einen auf die Person mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung zugeschnittenen Einarbeitungsplan zu erstellen. Dies erleichtert den Einstieg, schafft Verbindlichkeit und erhöht den Erfolg der Zusammenarbeit.
Der Einarbeitungsplan

  • enthält die zu erreichenden Ziele,
  • regelt die Kooperation zwischen den beteiligten Partnern,
  • definiert die Verantwortlichkeiten und Fristen.


Auf Basis des Einarbeitungsplanes wird eine Zielvereinbarung erstellt. Alle am Einarbeitungsplan beteiligten Parteien unterschreiben diese Vereinbarung.

Auf Basis des Einarbeitungsplanes kann bei Bedarf die Unterstützung durch einen Job Coach festgelegt werden.

Supported Employment ist eine Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder von anderen benachteiligten Gruppen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Die wesentlichen Merkmale sind:

  • Die Arbeit wird leistungsentsprechend bezahlt
  • Die Anstellung geschieht von Beginn an im ersten Arbeitsmarkt
  • Die Nachhaltigkeit der Vermittlung wird durch Job Coaching gefördert
  • Supported Employment bezieht sich auf den ganzen Prozess vom Erlangen bis zum Erhalten einer Arbeitsstelle.

Supported Employment Schweiz, Dachverband für Institutionen